ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Coaching und Seminare - online, Inhouse, Präsenz oder in Seminarräumen
SV Büro Bitzer (D.E.O.S.A. – Sachkunde Akademie)
SV Sebastian Bitzer,
Zertifizierter Sachverständiger/Gutachter,
Knusthöhe 14,
42897 Remscheid
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Gruppenveranstaltungen/Seminare an. Diese können von maximal 25 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Mediä bekannt gegeben, insbesondere dem vorausgehenden Angebot dieser Dienstleistung.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Beschreibung des Vertragsinhalts
Insbesondere wird vereinbart:
1. Durchführung einer Fachfortbildung/Seminar rund um DIN, Norm und ASR1.7
2. Überlassung der Schulungsunterlagen an die Teilnehmer
3. Kostenlose Nutzung der SV Büro Bitzer App für alle Seminarteilnehmer
3. Zustandekommen des Vertrages durch Angebot, Bestellung und Bestätigung
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Seminaranmeldung auf dem Postweg,
per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung, oder der verbindlichen Online-Anmeldung unter
www.torundantriebstechnik-gutachter.de/seminare bzw. www.deosa.de
3.2 Jeder Anmelder, jedes anmeldende Unternehmen erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,- EUR/Teilnehmer für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsseminar, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern
dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
4. Vertragsdauer und Vergütung, Rechnungsstellung und Bezahlung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. dem zugrunde liegenden Angebot des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
0 Kreditkarte ( Online Payment )
0 Überweisung (Banküberweisung)
0 Rechnung (nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung gem. Fristen durch Überweisung )
0 Online-Zahlungsmodalitäten (PayPal, Stripe o.ä., je nach Shop / Dokument )
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort netto nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Abweichende Zahlungsmodalitäten sind Kundenbezogen, dies gilt insbesondere bei gewährten Skonti. Sämtliche Seminarbuchungen werden mit Buchung durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig, der Veranstalter behält sich vor, hierfür einen Skonto zu gewähren.
Mit Rechnungsstellung gilt die Buchung/Seminarbestellung als verbindlich angenommen, es gelten die vereinbarten und bestätigten Termine zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusiv der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
0 Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die
vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der
guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden
kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu
stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und
Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden
beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über
gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der
entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die
Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein
Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner
eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.
Im Gegenzug obliegt die Verschwiegenheit dem Teilnehmer, Inhalte des Seminar an Betriebsfremde oder Dritte weiter zu geben, dies betrifft sowohl Schulungsinhalte, Kosten oder Lehrmaterialien.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in
demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 2019